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   OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14   

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https://dejure.org/2015,49165
OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14 (https://dejure.org/2015,49165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2015 - 20 U 122/14 (https://dejure.org/2015,49165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 20 U 122/14 (https://dejure.org/2015,49165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Schenkung der Versicherungsnehmereigenschaft bei Rentenversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09

    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14
    In der Erklärung bei Abschluss des Versicherungsvertrages, dass mit dem Tod der Frau X die Versicherungsnehmereigenschaft auf die versicherte Person Frau H übergehen sollte, und in der Annahme dieser Erklärung durch Frau H, die den auf ihr Leben genommenen Versicherungsvertrag unter dieser Prämisse mitunterzeichnet hat, liegt der Abschluss eines Abtretungsvertrages gem. § 398 BGB und im Hinblick darauf, dass die Abtretung schenkweise erfolgt ist, zugleich eine vollzogene Schenkung gemäß § 516, 518 Abs. 2 BGB (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 06.05.2014, 3 U 1272/13-juris-; OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.1962, 2 U 173/62, NJW, 1963, S. 449; BGH, Urteil vom 19.10.1983 IVa ZR71/82-juris-; BGH, Urteil vom 29.11.2011, II ZR 306/09-juris-).
  • OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13

    Leistung nach dem Todesfall: Herausgabe einer Lebensversicherungszahlung an eine

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14
    In der Erklärung bei Abschluss des Versicherungsvertrages, dass mit dem Tod der Frau X die Versicherungsnehmereigenschaft auf die versicherte Person Frau H übergehen sollte, und in der Annahme dieser Erklärung durch Frau H, die den auf ihr Leben genommenen Versicherungsvertrag unter dieser Prämisse mitunterzeichnet hat, liegt der Abschluss eines Abtretungsvertrages gem. § 398 BGB und im Hinblick darauf, dass die Abtretung schenkweise erfolgt ist, zugleich eine vollzogene Schenkung gemäß § 516, 518 Abs. 2 BGB (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 06.05.2014, 3 U 1272/13-juris-; OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.1962, 2 U 173/62, NJW, 1963, S. 449; BGH, Urteil vom 19.10.1983 IVa ZR71/82-juris-; BGH, Urteil vom 29.11.2011, II ZR 306/09-juris-).
  • KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19

    Private Rentenversicherung: Anspruch auf Auszahlung des Kapitalbetrages unter

    Hieraus lässt sich aus objektiver Empfängersicht schließen, dass das verwendete Versicherungsmodell gerade darauf ausgelegt war, dass die versicherte Person im Gegenzug dafür, sich als Risikoperson zur Verfügung zu stellen, die Versicherungsnehmereigenschaft im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bereits bei Vertragsschluss verbindlich erhalten sollte (OLG Köln aaO, Rn. 48; OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2015 - 20 U 122/14, Rn. 65; Mohr, VersR 1966, 720, 704).
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